Bringen Sie Ihr Team in Fahrt: mit dem D-Ticket Job für Sachsen-Anhalt
Schritt für Schritt zur stressfreien Mobilität für Ihr Team
Immer mehr Unternehmen in Sachsen-Anhalt nutzen das D-Ticket Job, um ihren Mitarbeitenden stressfreie Mobilität zu ermöglichen und gleichzeitig Motivation und Bindung zu stärken. Auch kleine Betriebe – vom Einzelhandel über Friseursalons bis hin zu Gastronomien und Arztpraxen – können von diesem bewährten und einfachen Modell profitieren.
Auf unserer Website erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie das D-Ticket Job schnell und unkompliziert für Ihren Betrieb einsetzen – von den ersten Schritten bis zur erfolgreichen Einführung. Starten Sie jetzt und erleichtern Sie Ihren Mitarbeitenden den Arbeitsweg.
Ihre Vorteile mit dem D-Ticket Job
Sie erleichtern und vergünstigen Ihren Beschäftigten den Arbeitsweg.
Sie haben dabei deutlich weniger Verwaltungsaufwand als bei anderen Jobtickets.
So motivieren und binden Sie Ihre Belegschaft.
Sie minimieren den CO2-Ausstoß Ihres Unternehmens und Ihrer Beschäftigten.
Die indirekte Gehaltserhöhung ist für Sie steuerfrei
Sie gewinnen einen wichtigen Wettbewerbsvorteil im Wettstreit um Fachkräfte.
Das D-Ticket Job auf einen Blick
- Das Ticket gilt in ganz Deutschland. Ihre Beschäftigen können es täglich rund um die Uhr in Nahverkehrszügen, Straßenbahnen und Bussen nutzen.
- Voraussetzung für die stressfreie Mobilität ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zwischen Ihrem Unternehmen und einem Verkehrsunternehmen.
- Wenn Sie sich mit mindestens 25 Prozent am D-Ticket Job beteiligen, gibt das Verkehrsunternehmen weitere 5 Prozent Rabatt.
- Das Verkehrsunternehmen betreut Ihre Mitarbeitenden direkt. Für Sie fällt kein zusätzlicher administrativer Aufwand an.
Rechenbeispiel
Bei einem regulären Ticketpreis von 49 Euro pro Monat entspricht Ihr Mindestzuschuss 12,25 Euro. Nach Abzug des Rabatts von 2,45 Euro zahlen Ihre Mitarbeitenden nur noch 34,30 Euro pro Monat für das Ticket. Je höher Ihr Zuschuss, desto geringer der Ticketpreis für Ihre Mitarbeitenden. Bis zu einer Grenze von 50 Euro gilt Ihr Zuschuss als steuerfreier Sachbezug.
€ pro Monat (2024) | € pro Monat (ab 01.01.2025) | |
Regulärer Ticketpreis | 49,00 € | 58,00 € |
Ihr Arbeitgeberzuschuss | - 12,25 € | - 14,50 € |
Rabatt vom Verkehrsunternehmen | - 2,45 € | - 2,90 € |
Preis für Ihre Mitarbeiter | 34,30 € | 40,60 € |
So funktioniert’s: In 5 einfachen Schritten zum D-Ticket Job
1. Kontakt aufnehmen
Wählen Sie ein Verkehrsunternehmen aus unserer Liste aus und nehmen Sie Kontakt auf. Dort erhalten Sie alle relevanten Informationen und weitere Unterstützung.
2. Rahmenvertrag abschließen
Schließen Sie einen Rahmenvertrag mit dem Verkehrsunternehmen ab. Sie erhalten anschließend eine ID-Nummer für den Bestellprozess der Tickets.
3. Mitarbeitende bestellen ihr Ticket
Ihre Mitarbeitenden nutzen die ID-Nummer, um ihr vergünstigtes D-Ticket Job direkt beim Verkehrsunternehmen zu bestellen.
4. Benachrichtigung vom Verkehrsunternehmen
Sobald Ihre Mitarbeitenden ihr Ticket bestellt haben, informiert das Verkehrsunternehmen Sie darüber.
5. Zuschuss überweisen
Sie überweisen den Mindestzuschuss direkt mit dem Gehalt als steuerfreie Sachleistung – das Verkehrsunternehmen kümmert sich um den Rest.
Wichtiger Hinweis:
Für Sie fallen keine zusätzlichen Aufgaben wie das Ausgeben der Tickets an. Ein Ansprechpartner des Verkehrsunternehmens begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Nutzen Sie die Vorteile des D-Ticket Job: Sie bieten Ihrem Team einen echten Mehrwert, erleichtern den Arbeitsweg und positionieren sich als attraktiver Arbeitgeber.
Sie können frei wählen, welches der untenstehenden Verkehrsunternehmen Sie ansprechen möchten – unabhängig von Ihrem Standort. Falls Ihr örtliches Unternehmen nicht dabei ist, kein Problem! Alle aufgeführten Verkehrsunternehmen betreuen Betriebe in ganz Sachsen-Anhalt und stehen Ihnen mit einem Ansprechpartner zur Verfügung.
Deutsche Bahn
- keine Mindestbestellmenge
- Bestellung über Online-Formular
Magdeburger Verkehrsbetriebe
- Mindestbestellmenge: 20 Stück
- Ansprechpartner:
Herr Sattler
Tel.: +49 391 548 3315
E-Mail: thorsten.sattler@mvbnet.de
Herr Neums
Tel.: +49 391 548 3317
E-Mail: peter.neums@mvbnet.de
Hallesche Verkehrs-AG
- Mindestbestellmenge: 10 Stück
- Ansprechpartnerin:
Frau Stückroth
E-Mail: stefanie.stueckroth@havag.com
Kreisverkehrsgesellschaft Salzland
- keine Mindestbestellmenge
- Ansprechpartnerin:
Frau Knechtel
Tel.: +49 3471 356 931
E-Mail: knechtel@kvg-salzland.de
Personennahverkehrs-gesellschaft Merseburg-Querfurt
- keine Mindestbestellmenge
- Ansprechpartnerin:
Frau Kilpert
Tel.: +49 3461 289 94 280
E-Mail: u.kilpert@pnvg.de
Verkehrsgesellschaft Südharz
- keine Mindestbestellmenge
- Ansprechpartnerin:
Frau Gerlach
Tel.: +49 3476 889242
E-Mail: deutschlandticket@vgs-suedharzlinie.de
Fragen und Antworten zum D-Ticket Job
Das Deutschlandticket Job ist eine vergünstigte Variante des regulären D-Tickets. Wenn Sie sich mit mindestens 25 Prozent am D-Ticket Ihrer Mitarbeiter:innen beteiligen, erhalten Sie vom Verkehrsunternehmen einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent.
Um ihren Angestellten das D-Ticket Job anbieten zu können, müssen Unternehmen einen Rahmenvertrag mit einem Verkehrsunternehmen abschließen.
Das D-Ticket Job wird derzeit in Sachsen-Anhalt von folgenden Verkehrsunternehmen und -verbünden angeboten
- Deutsche Bahn
- Hallesche Verkehrs-AG
- Kreisverkehrsgesellschaft Salzland
- Magdeburger Verkehrsbetriebe
- Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt
- Vetter Verkehrsbetriebe
Verkehrsgesellschaft Südharz
Beim D-Ticket Job übernehmen Unternehmen mindestens 25 Prozent der Ticketkosten. Die beteiligten Verkehrsunternehmen gewähren bei Abschluss eines Rahmenvertrages einen zusätzlichen Rabatt von 5 Prozent.
Aktuell kostet das Jobticket Ihre Arbeitnehmer:innen also maximal 34,30 €, wenn Sie den Mindestbetrag von 12,25 € übernehmen. Ab 2025 steigen diese Kosten für Sie auf 14,50 € und für Ihre Beschäftigten auf 40,60 € pro Monat.
Betriebe können aber auch höhere Zuschüsse gewähren oder die anteiligen Ticketkosten komplett übernehmen.
Selbst wenn das Ticket auch für private Fahrten genutzt wird, sind die Zuschüsse in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Sie müssen jedoch zusätzlich zum allgemein geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Aufgrund der Steuerfreiheit ist die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entsprechend zu kürzen und auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Dies ist in § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Sofern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine Kürzung der Entfernungspauschale wünschen, besteht alternativ die Möglichkeit, das Jobticket mit einem Pauschsteuersatz von 25 % zu versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG). Auf diese Weise können die monatlichen Kosten für das Jobticket durch Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt finanziert werden, da das Gesetz für die Pauschalbesteuerung keine zusätzliche Gewährung von Arbeitsentgelt zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn verlangt.
Grundsätzlich kann das Jobticket unabhängig von der Unternehmensgröße bezogen werden. Die einzelnen Verkehrsunternehmen können jedoch individuelle Mindestbestellwerte festlegen.
Der einzige Unterschied zum normalen Deutschland-Ticket ist der Preis. Alle Leistungen und Konditionen sind beim D-Ticket Job identisch.
- Ihre Angestellten schließen den Vertrag selbst ab.
- Sie geben die Informationen an Ihre Mitarbeiter weiter, wie dies beim jeweiligen Verkehrsunternehmen geschieht.
- Der Preis ist dann bereits um den um 5 Prozent reduziert.
- Ihre Mitarbeiter:innen erhalten den Arbeitgeberzuschuss direkt von Ihnen, z.B. mit der Lohnabrechnung.
Ihre Mitarbeiter:innen können das Deutschland-Ticket Jobticket bis zum 10. des laufenden Monats zum Monatsende kündigen. Bitte klären Sie mit Ihrem Verkehrsunternehmen, ob es Sie automatisch über die Kündigung informiert oder ob Sie eine Mitteilung Ihrer Beschäftigten benötigen.